Schreiben vom 11.11.2025
Behördenversagen
Nach dem Machetenangriff am 9.11. wurde am 11.11. eine dringende Wohnungszuweisung wegen akuter Gefährdung eingereicht, gestützt auf die gesetzliche Grundlage zum Schutz von Betroffenen in Notlagen. Stand 23.11.: Alle bisherigen Maßnahmen blieben unzureichend – das Jobcenter reagierte lediglich mit dem Versand eines Wohnungsflyers. Zum Vergleich: Der Täter selbst hatte seinerzeit eine Wohnung erhalten und ist in der Region als Täter bekannt.


Betreff: Antrag auf Wohnungszuweisung aufgrund akuter Gefährdung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Karsten Schulz, befinde mich derzeit nach einem Angriff schwer verletzt in meiner Unterkunft in Neustadt.
Am 09.11.2025 wurde ich in der von Jobcenter veranlassten Unterkunft in der Moordorfer Straße, Poggenhagen, von einem Mitbewohner mit einer Machete angegriffen und dabei am Knie und Rücken verletzt. Die Wunden mussten genäht werden.

Die Polizei hat den Täter festgenommen; laut Presseberichten wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt (Quelle: Leine-On.de, Bericht vom 10.11.2025).

Nach Angaben des Einrichtungsansprechpartners war der Täter bereits in anderen Einrichtungen wegen gewalttätigen Verhaltens auffällig. Dennoch wurde er ohne besondere Aufsicht oder Sicherheitsmaßnahmen in derselben Unterkunft untergebracht, was mich in akute Gefahr gebracht hat.

Aufgrund meiner körperlichen Verletzungen bin ich derzeit nicht in der Lage, selbstständig eine geeignete Wohnung zu suchen. Aus diesem Grund beantrage ich unverzüglich die Zuweisung einer eigenen, sicheren Wohnung, bevorzugt in einem ruhigen und sicheren Ort im Raum Wennigsen, Barsinghausen, Ronnenberg, Gehrden (Deisterregion) oder notfalls in der Region Neustadt.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, welche Schritte zur zeitnahen Wohnraumzuweisung erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Schulz
Am 23.11. Stand der Dinge: Jobcenter schickt einen Flyer. Das war’s.
